
Sachkundenachweis
für Oberösterreich
Der Sachkundenachweis ist in Oberösterreich für die Neuanmeldung eines Hundes verpflichtend. Er umfasst mindestens 6 Stunden theoretische Ausbildung sowie eine abschließende Wissensüberprüfung in Multiple-Choice-Form.
Das OÖ. Hundehaltegesetz schreibt vor, dass dieser Nachweis bereits vor der Anschaffung des Hundes zu absolvieren ist. Ziel ist es, zukünftige Hundehalter fundiert auf ihre Verantwortung vorzubereiten und ein sicheres, tierschutzkonformes Zusammenleben zu fördern.
Im Kurs vermitteln wir praxisnahes Wissen rund um Haltung, Bedürfnisse, Alltag, Rechtliches und einen fairen, bedürfnisorientierten Umgang mit dem Hund – als stabile Grundlage für einen gelungenen Start.
Vortragende
Tierärztin:
Bettina Bombosch (Verhaltensmedizinerin und tierschutzqualifizierte Hundetrainerin)
Trainer:
Dominik Söllradl (tierschutzqualifizerter Hundetrainer)
oder Barbara Rosenberger (tierschutzqualifizierte Hundetrainerin)
Dauer
10:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr
60 Minuten Mittagspause
Einlass ab 09:40 Uhr
Preis
85,00 € pro Teilnehmer:in
Ort
Volksheim Vorchdorf
Streiningerstraße 2b
4655 Vorchdorf
Mitzubringen
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Ausweis
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Tablet oder Smartphone für Prüfung
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Schreibutensilien
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Verpflegung ist selbst mitzubringen!
Die Mitnahme von Hunden ist leider nicht möglich!
Eine Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich!
Dolmetscher müssen angemeldet werden.
Bezahlung vorab per Rechnung.
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Praxiseinheiten
für Oberösterreich
Seit 1. Juli 2026 müssen neue Hundehalter:innen neben der theoretischen Sachkunde auch innerhalb von einem Jahr ab Aufnahme der Haltung eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund absolvieren.
Dabei geht es nicht darum, perfekte Leistungen zu zeigen, sondern darum, wichtige Alltagssituationen gemeinsam sicher und fair zu meistern. Wir beschäftigen uns unter anderem mit Körpersprache, passendem Equipment, tierschutzkonformem Training und typischen Begegnungen im Alltag.
Die Praxiseinheit muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung absolviert werden. Dein Hund muss dafür mindestens 6 Monate alt sein.
Optional mit Alltagstauglichkeitsprüfung
Wenn du möchtest, kannst du bei uns im Rahmen der Praxiseinheiten auch gleich die Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.
Für eine offizielle Bestätigung über die bestandene Alltagstauglichkeitsprüfung muss dein Hund zum Prüfungszeitpunkt mindestens 9 Monate alt sein.
So kannst du die verpflichtende Praxiseinheit nutzen und auf Wunsch direkt mit der Alltagstauglichkeitsprüfung verbinden.
Dauer der Praxiseinheit
2 Stunden
Mindestalter Praxiseinheit
6 Monate
Mindestalter Alltagstauglichkeitsprüfung mit Bestätigung
9 Monate
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